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American Pitbull Terrier Club der Schweiz
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Dieses Thema hat 10 Antworten
und wurde 850 mal aufgerufen
 Rechtliches
Tiemo Offline




Beiträge: 10

11.09.2007 19:02
Einreise in die Schweiz Antworten

Ich komme aus Deutschland und beabsichtige, meinen Wohnsitz aus beruflichen Gründen in die Schweiz zu verlegen. Ich hoffe, hier ein paar Ratschläge, speziell zu gesetzlichen Verordnungen, zu bekommen. Was muss ich bei der Einreise mit meinen beiden Pitbulls beachten? Ich hab gelesen, dass die Einfuhr von gefährlichen Hunden in die Schweiz verboten ist. Gilt jetzt der Pitbull von vorn herein als gefährlicher Hund oder wird ein Hund erst dann als gefährlich eingestuft, wenn er auffällig geworden ist und einen Wesenstest nicht besteht?

Ohne meine beiden Babys gehe ich nämlich nirgendwo hin.

Liebe Grüße

Tiemo

Save the Pitbulls

rolf Offline




Beiträge: 197

12.09.2007 22:36
#2 RE: Einreise in die Schweiz Antworten

Hi Tiemo,

willkommen hier auf unserm Forum.

Wo solls den hingehen in der Schweiz, und wann?
Wir können dir dann besser auskunft geben.

lg

rolf

________________________________________________

man kann auch ohne hund leben, aber es lohnt sich nicht.

pixel-paws Offline



Beiträge: 2.371

13.09.2007 19:49
#3 RE: Einreise in die Schweiz Antworten

also direkt weis ich auch nicht, wie das nun ist. allerdings ist mir in den sinn gekommen, dass du je nach kanton auch gut noch in D leben kannst, einfach grad in grenznähe, und zum arbeiten in die schweiz fahren kannst. geht halt nur bei grenzkantonen, wie BL oder BS. mein chef z.b. macht das so. er arbeiten in basel und reinach, aber wohnt in lörach.

naja, mehr kann ich auch ned helfen. viel erfolg trotzdem. :)

lg

Tiemo Offline




Beiträge: 10

13.09.2007 20:47
#4 RE: Einreise in die Schweiz Antworten

Erstmal vielen Dank, dass ich so schnell Antworten bekommen habe. Im Januar/Februar solls nach Baar gehen. Also zum Pendeln ist es zu weit. Auf die Dauer zumindestens. Muss doch irgendwie anders gehen.

lg Tiemo

Save the Pitbulls

PitStaff ( Gast )
Beiträge:

13.09.2007 21:46
#5 RE: Einreise in die Schweiz Antworten

Hallo Tiemo

normalerweise reicht ein Impfbuch mit den normalen Impfungen um über die Grenze zufahren.
Bei Passieren der Grenze von der Schweiz nacht Deutschland muss die Tolwutimpfung gemacht sein umgekehrt jedoch nicht.

Zu den Hundegestzen in Baar (Kt.Zug) gibt es meineswissens keine speziellen Regelungen wegen gefährlichen Hunde. Chippflicht am 2007 bei allen Hunden, anmelden auf der Wohngemeinde wegen Hundesteuer nicht vergessen.

Link Hundegestz Kt. Zug

Tiemo Offline




Beiträge: 10

13.09.2007 22:11
#6 RE: Einreise in die Schweiz Antworten

Na das hört sich doch schon wesentlich besser an. Impfbuch hab ich und selbstverständlich sind die beiden auch geimpft, auch gegen Tollwut. Könnte es mir nie verzeihen, dass die beiden wegen fehlendem Impfschutz erkranken würden. Naja und die Sache mit dem Chip bekomme ich auch geregelt. Vielen Dank für eure Infos und Bemühungen.

lg Tiemo

Save the Pitbulls

PitStaff ( Gast )
Beiträge:

13.09.2007 22:42
#7 RE: Einreise in die Schweiz Antworten

Bitte schön gerne doch:-)

Alle Infos zum Microchip auf der Webseite von Anis

PitStaff ( Gast )
Beiträge:

14.09.2007 22:55
#8 RE: Einreise in die Schweiz Antworten

Salü Tiemo

Natürlich kannst du Deine beiden Hundis auch in Deutschland Chipen lassen,
in der Schweiz musst du dann allerdings einen Tierazt aufsuchen der die Chipnummern ausliest
und der Datenbank Anis mitteilt, da solche Daten nicht grenzüberschreitend sind.

Biggers Staffies Offline




Beiträge: 1.023

17.01.2008 07:34
#9 RE: Einreise in die Schweiz Antworten

Hallo Zusammen...

Wieso sind die Beiden nicht gechipt?
In Deutschland ist seit Jahren Chip Pflicht für sogenannte Kampfhunde!?!

Wenn Du länger als ein Jahr hier bist und beabsichtigst hier zu bleiben, musst Du noch dran denken, Deine Hunde ordnungsgemäss zu verzollen. Nicht das da Jemand dumme Fragen stellt und es vielleicht noch Stress gibt.
Ausserdem würde ich Dir empfehlen, alle Unterlagen aus Deutschland von Deinen Hunden gut aufzuheben!
Für den Fall, dass Du wieder zurück gehst...
Da Du Deine Monster sicher in D abmelden wirst, ist es einfach so, dass man ja auf die Idee kommen könnte, dass Du die Zwei im Fall eines Rückgangs importieren möchtest.
Und das ist in Deutschland immer noch verboten! Somit ist es einfacher, wenn Du beweisen kannst, dass es sich lediglich um eine Rückfuhr handelt!
Also, Bescheinigungen von Hundesteuern der letzten Jahre, eventuell vorhandene Mitgliederausweise vom Hundesport und Bericht vom Tierarzt sichershalber mitnehmen.
Bringt aber nur wirdklich was. wenn die Zwei sauber gemeldet und mit Chip registriert sind.
Aber davon gehe ich mal aus.

Liebe Grüsse Sina

Für alles braucht man eine Genehmigung! Nur nicht zum Kinder kriegen und Tiere halten!

Wild Offline



Beiträge: 4

17.01.2008 15:00
#10 RE: Einreise in die Schweiz Antworten

Hallo Tiemo

Ich möchte Dir noch empfehlen, im Internet unter der Stiftung für das Tier im Recht (http://www.tierimrecht.org) nachzusehen. Dort hat es rechts am Rand ein Bild mit Hund, dieses anklicken. Dann findest Du die kantonale Gesetzesgebung betreffend Hund, einfach auf der Karte den Kanton anklicken, z.B. LU für Luzern oder ZG für Zug etc.

Da kannst Du nachlesen, wie es pro Kanton jeweils für "gefährliche Hunde" aussieht.

Beste Grüsse
Sonja

Paco Offline



Beiträge: 1

09.03.2008 18:14
#11 RE: Einreise in die Schweiz Antworten

Kantonspital Baar? :-)

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