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American Pitbull Terrier Club der Schweiz
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Dieses Thema hat 19 Antworten
und wurde 2.001 mal aufgerufen
 Rechtliches
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prisca Offline




Beiträge: 1.087

04.02.2010 14:34
Zürcher Hundegesetz Antworten

Ich habe mal die gängisten Fragen zusammen gestellt und anhand des Gesetzestextes beantwortet:

[B][U]Allgemeines:[/U][/B]
[B]
Welche Hunderassen sind vom neuen Gesetz im Kanton Zürich betroffen?[/B]
Hunde des Rassetyps 2. Das sind: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Bull Terrier, American Bull Terrier, American Pit Bull Terrier, Pit Bull Terrier, Bandog und Basicdog und Kreuzungstiere aus diesen Rassen
[B]
Was beinhaltet dieses neue Gesetz?[/B]
Der Erwerb, die Zucht sowie der Zuzug in den Kanton Zürich mit einem Hund des Rassentyps 2 ist per 1.1.2010 verboten

[B]Ich trete eine neue Arbeitsstelle im Kanton Zürich an und muss deshalb mit meinem Hund des Rassentyps 2 nach Zürich ziehen. Wird da eine Ausnahme gemacht?[/B]
Nein. Auch der Zuzug in den Kanton ist verboten!


[B][U]Für Besucher im Kanton Zürich:
[/U][/B]

[B]Ich verbringe meine Ferien in Zürich, darf ich meinen Hund des Rassentyps 2 mitnehmen?[/B]
Ja, jedoch darf man höchstens 30 Tage pro Jahr im Kanton Zürich verweilen. Dabei muss der Hund Leine und Maulkorb tragen.
[B]
Ich nehme regelmässig an Sportveranstaltungen auf Hundeplätzen teil. Darf ich das weiterhin im Kanton Zürich machen?[/B]
Ja. Solange das Gelände nicht für jedermann zugänglich ist darf man weiterhin an solchen Anlässen ohne Maulkorb und Leine teilnehmen.

[B]Ich nehme regelmässig an Militarys teil. Darf ich das im Kanton Zürich weiterhin?[/B]
Nein. Da bei Militarys die Strecke durch öffentlichen Grund führt müssen die Hunde stets den Maulkorb und die Leine tragen. Somit wird eine Teilnahme an Militarys leider unmöglich..

[B][U]Für Zürcher Hundehalter von Rassentyp2 Hunden:
[/U][/B]
[B]Ich habe schon vor dem 1.1.2010 einen Hund des Rassetyps2 im Kanton Zürich gehalten. Was muss ich nun tun?[/B]
Man muss bis zum [B]31.März 2010[/B] ein Gesuch für eine Halterbewilligung stellen. Das Formular dazu findet man hier: http://www.veta.zh.ch/internet/gd/veta/d...K=1265287162519

[B]Ich habe schon vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine Ausnahmebewilligung betreffen Leinen und Maulkorbzwang erhalten. Muss ich trotzdem noch etwas einreichen?[/B]
Ja. Jedoch muss man zum Formular nur noch die Haftpflichtbescheinigung beilegen. Das Formular für Hunde welche bereits eine Ausnahmebewilligung haben findet man hier:
http://www.veta.zh.ch/internet/gd/veta/d...K=1265287162516

[B]Was muss für Unterlagen brauche ich wenn ich eine Haltebewilligung (ohne vorhandene Sonderbewilligung) einreichen möchte?[/B]
- Kopie eines amtlichen Ausweises (Pass, Identitätskarte, Führerausweis)
- Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Wohnsitzbestätigung der Gemeinde (nicht älter als 3 Monate)
- Kopie der Microchip-Bestätigung (z.B. auf ersten 2 Seiten Heimtier- od. Impfpass)
- Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung (Deckungssumme mind. 1 Mio. Franken, Police- Nummer und Gültigkeit sind durch die Versicherung zu bestätigen)
- Kopie des Sachkundenachweis (gilt nur für Hunde welche nach dem 1.September 2008 angeschafft wurden)

[B]Ich habe von der Gemeinde oder vom Veterinäramt noch keine Informationen über das neue Gesetz bekommen. Kann ich einfach abwarten bis die Frist verstreicht?[/B]
NEIN!!! Wir haben eine Informationspflicht.. Das heisst man wird weder von der Gemeinde noch von sonst wem auf die Pflichten des neuen Gesetzes hingewiesen. Man ist selbst dafür verantwortlich die Bewilligung bis zum Stichtag vom 31.März 2010 anzufordern!!
[B]
Was geschieht nachdem ich die Haltebewilligungsunterlagen eingereicht habe?[/B]
Es ist geplant dass das Veterinäramt mit Hunden der Rassetypenliste II eine Wesensbeurteilung nach wissenschaftlich erstellten und geprüften Vorgaben durchführt. Geplant ist der Wesentest nach Niedersächsischer Methode (Info unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Wesenstest_f%C3%BCr_Hunde )

[B]Mein Hund ist erst 6 Monate alt, muss ich mit ihm auch schon einen Wesenstest absolvieren?[/B]
Nein. Das Mindestalter für den Wesenstest liegt bei 15 Monaten.

[B]Kriegt man mit einem Junghund trotzdem eine def. Haltebewilligung?[/B]
Nein. Da mit Junghunden (unter 15 Monaten) noch keine Wesensbeurteilung
durchgeführt werden kann, wird für sie eine bis zum vollendeten zweiten Altersjahr eine befristete Bewilligung erteilt.
[B]
Muss ich den Ausweis für meinen Hund dann immer mit mir herumtragen?[/B]
Ja!
[B]
Ich muss mich leider von meinem Hund trennen. Dürfen Zürcher Tierheime solche Hunde noch aufnehmen?[/B]
Ja, jedoch muss die Vermittlung in einen anderen Kanton erfolgen. Bei Notfällen darf man auch als Privatperson einen Hund kurzfristig bei sich aufnehmen, dies darf die 30 Tage des Besuchsrecht jedoch nicht überschreiten und der Hund muss stets mit Leine und Maulkorb ausgeführt werden.
Bitte Informieren Sie sich vorher über das Tierheim. Leider ist es heute schon bei manchen Tierheimen so, dass man die Hunde lieber einschläfert anstatt einen neuen Platz für sie zu finden.

Zudem muss man sich ganz klar bewusst sein, dass es in der heutigen Zeit sehr schwierig ist geeignete Plätze für solche Hunde zu finden. Ihr Hund hat stets zu Ihnen gehalten, bitte Halten Sie nun auch in dieser schweren Zeit zu ihm!!!!


Bei weiteren Fragen wenden Sie sich entweder direkt an das Veterinäramt Zürich http://www.veta.zh.ch/internet/gd/veta/de/Hunde.html oder evt können wir Ihnen weiter helfen: NW_Schweiz@gmx.ch

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http://www.youtube.com/watch?v=OnmYWuM6H1U

Fraser Offline



Beiträge: 236

04.02.2010 18:10
#2 RE: Zürcher Hundegesetz Antworten

Danke Dir; kleine Anmerkung. Militarys sind selbstverswtändlich möglich mit Leine und MK!

prisca Offline




Beiträge: 1.087

04.02.2010 19:05
#3 RE: Zürcher Hundegesetz Antworten

Eben doch.. Desshalb gehts auch nicht, ergo sind sie verboten. Habe ich extra beim VetAmt abgeklärt.

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Fraser Offline



Beiträge: 236

04.02.2010 20:55
#4 RE: Zürcher Hundegesetz Antworten

Wie meinst Du das? WEnn mein Hund einen MK (am Military gibts ja selten nen Posten mit Pizzafresse a diskretion oder so) und Leine trägt, dann kann er auch als registriertes Team rumflitzen... Fraser ist Military Freak und wird auch weiter teilnehmen. Und das mit oder ohne MK!

prisca Offline




Beiträge: 1.087

05.02.2010 19:35
#5 RE: Zürcher Hundegesetz Antworten

Ja wenn Fraser die ganze Zeit (!) den Maulkorb trägt darf er natürlich weiterhin mit machen.

Mir gings um rechtliche Fragen.. Und sobald ein Posten kommt bei dem der Hund was fischen, tragen sonst was mit dem Maul machen muss dürfen die Hunde nicht mitmachen. Rein rechtlich gesehen...

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Fraser Offline



Beiträge: 236

05.02.2010 22:20
#6 RE: Zürcher Hundegesetz Antworten

So, Fraser war in Winti. Und hat sich ganz ausführlich mit dem VEtAmt unterhalten. Und juhiiiiiiiiii es gibt eine tolle Neuerung:

Auswärtige dürfen ihre Liste 2 Hunde UNBEGRENZT nach Zürich nehmen!!! Nich nur noch 30 TAge.... Der Bite Guard gilt nur im Wallis als Maulkorb Ersatz. ZRH lehnt ihn noch ab.

sandylie Offline




Beiträge: 501

05.02.2010 22:43
#7 RE: Zürcher Hundegesetz Antworten

aber mit mk und leine??

scarface Offline



Beiträge: 840

06.02.2010 07:54
#8 RE: Zürcher Hundegesetz Antworten

also sportliche aktivitäten mit bk würde ich meinen doggis nicht antun!das ist für mich ein no go!

http://www.youtube.com/user/banoo187?gl=DE&hl=de

Fraser Offline



Beiträge: 236

06.02.2010 08:25
#9 RE: Zürcher Hundegesetz Antworten

natürlich mit MK und Leine... Das wird noch solange sein, bis das nationale Gesetz vors Volk kommt... Also noch zig Jahre bis wir eine einheitliche Hunderegelung haben. Bis dann wir der Biteguard auch erlaubt sein und dann ist alles beim Altne, ausser dass wir 270chf für den Biteguard zahlen müssen.

Fraser wird den Biteguard in 3-4 Monaten bekommen undich werde dann - auf meine eigenes Risiko hin - auf den MK verzichten.

Fraser Offline



Beiträge: 236

06.02.2010 08:26
#10 RE: Zürcher Hundegesetz Antworten

Sven, ein Military ist fern weg von sportlich, sonst würden wir nciht mitmachen. Und das Cross haben wir einmal gemacht und uns eh geschworen nie mehr wieder.

prisca Offline




Beiträge: 1.087

06.02.2010 10:14
#11 RE: Zürcher Hundegesetz Antworten

@Frasermami
Kannst du mir den Namen von der Person vom VetAmt sagen, die dir das gesagt hat? Würde dann ja heissen dass man auch wieder in den Kanton Zürich "ziehen" darf, solange man keinen offiziellen Wohnsitz da hat, oder

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Fraser Offline



Beiträge: 236

06.02.2010 16:48
#12 RE: Zürcher Hundegesetz Antworten

Na klar, dass war und ist Herr Buholzer Vet amt Zurich. Nein, dass heisst es nicht. Es heisst Du darst als Auswärtiger Hundeführer DEINEN Hund im Kanton Zurich jeden TAg ausführen. Und nicht nur 3'0x im Jahr, was früher die Leseart war.

markus Offline



Beiträge: 428

07.02.2010 17:34
#13 RE: Zürcher Hundegesetz Antworten

hallo

dies verstehe ich nicht ganz

"Das wird noch solange sein, bis das nationale Gesetz vors Volk kommt... Also noch zig Jahre bis wir eine einheitliche Hunderegelung haben"

zusammen mit dem tierschutzgesetz wurden gesetze/regelungen ende letzen jahreres geändert ! zb ausbildungspflicht usw. !

da aber die hundehaltung in ch kantonal zt auch unter polizei/sicherheit fallen, können kantone eigene/zt härtere gesetze machen. um dies zu ändern müsste meines erachtens sogar die verfassung geändert werden.

gruss
markus

Fraser Offline



Beiträge: 236

07.02.2010 18:11
#14 RE: Zürcher Hundegesetz Antworten

Nein, die Bestrebungen laufen auf eine nationales Gesetz hin. Hundehalter und Züchter sollen in die Pflicht genommen werden. Der Nationalrat ist auf den Entwurf für ein nationales Hundegesetz eingetreten, das ohne Rasseverbote für ein problemloses Zusammenleben von Mensch und Hund sorgen soll.

Erarbeitet wurden Verfassungsgrundlage und Gesetz von der Nationalratskommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) aufgrund eines Vorstosses für ein Pitbull-Verbot. Eine bürgerliche WBK-Minderheit beantragte erfolglos Nichteintreten, weil ein Erlass auf Bundesebene überflüssig sei.

Die Vorlage lehnt sich eng an das Tierschutzgesetz an, so etwa mit der Meldepflicht bei Beissunfällen und mit der Aus- und Weiterbildung der Hundehalter. Dazu kommen eine verschärfte Haftung und eine obligatorische Haftpflichtversicherung. Auf die Auflistung gefährlicher Hunderassen wird nach heftigem Widerstand in der Vernehmlassung verzichtet.

Mit diesen Bestimmungen geht das Gesetz in die Richtung einer verstärkten Verantwortlichkeit der Hundebesitzer. Dies bewog den Bundesrat, seinen anfänglichen Widerstand aufzugeben. Das Gesetz soll insbesondere auch mithelfen, die heute unterschiedlichen kantonalen Regelungen zu vereinheitlichen. Die Kantone können aber strengere Vorschriften erlassen.

markus Offline



Beiträge: 428

07.02.2010 19:26
#15 RE: Zürcher Hundegesetz Antworten

hallo

was du beschreibst ist das was wir zum teil seit ende 2008 (tierschutzgesetz/hundegesetz), (darum jetzt auch die ausbildungspflicht usw)oder was teilweise vorher schon vorhanden war (meldepflicht beissunfälle). geh bitte mal auf die page vom BVET

http://www.bvet.admin.ch

und dann zu "mensch und hund".

gruss
markus

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