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American Pitbull Terrier Club der Schweiz
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Dieses Thema hat 49 Antworten
und wurde 4.528 mal aufgerufen
 Rechtliches
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prisca Offline




Beiträge: 1.087

09.06.2009 15:51
Zürich Hundegesetz in der Vernehmlassung Antworten

Wie sagt man so schön.. Als sie uns die PitBulls nahmen waren sie ruhig, denn sie hatten keine PitBulls.. Also stimmte das Zürcher Stimmvolk über eine Kampfhundeverordnung ab und kommen wird ein neues Hundegesetz welches das Halten von allen grossen und massigen Hunden regelt. Inklusive Dt.Schäferhund und Goldenretrivier. Wirklich verabschiedet ist der Entwurf noch nicht, es bleibt ja auch noch 6 Monate Zeit bis zum Antritt des neuen Gesetzes. Aber hier mal einige Auszüge aus dem möglichen Gesetz:

Es gibt 3 Rasselisten. Rasseliste 1 alle Hunde welche nicht unter "kleinwüchsige Hunde" aufgeführt sind, Rasseliste 2 sind American Staffordshire Terrier, Bull Terrier und American Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier (nicht def), American Pit Bull Terrier, Pit Bull Terrier, Bandog und Basicdog. Erwerb, Zuzug oder Zucht von Rassetyp 2 Hunden ist verboten!! Max. aufenhalts Zeit liegt bei 30 Tagen mit Maulkorb und Leinenpflicht.

Wer einen Hund der Liste 1 übernimmt der Älter als 18Monate ist muss mit dem Hund einen Erziehungskurs machen. Bei ungenügendem Nachweis der besuchten Welpenförderung durch die frühere Halterin oder den früheren Halter hat die neue Halterin oder der neue Halter mit dem Hund, wenn dieser bei der Übernahme zwischen 16 Wochen und 18 Monate alt war, innert Jahresfrist nach Abschluss des Junghundekurses den Erziehungskurs zu besuchen.

Wer nun in Zürich einen Liste2 Hund besitzt muss eine Halterbewilligung einreichen. Diese kostet bis zu 1200sFr (ca 800 Euro). Um diese zu bekommen muss man a.
- Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises,
- Wohnsitzbestätigung (nicht älter als drei Monate),
- das ausgefüllte Formular des Veterinäramtes zum Nachweis der kynologischen Kenntnisse und zur Prüfung der Art und Umstände der Hundehaltung
- Strafregisterauszug (nicht älter als drei Monate),
- Police einer bestehenden Haftpflichtversicherung,
- Passfoto.

Hunde, die älter als 15 Monate alt sind, werden einer Wesensbeurteilung unterzogen. Ziel
dieser Beurteilung ist es, gestört oder inadäquat aggressives Verhalten festzustellen sowie
den Gehorsam zu prüfen. Wird vermutlich zusätzlich auch noch was kosten..

Was passiert wenn der Hund den Wesenstest nicht besteht darüber bin ich nur mündlich informiert. Es droht eine beschlagnahmung mit einschläferung. Wenn ein Hund unverschuldet ins Tierheim kommt dürfen diese den Hund wohl kurzfristig aufnehmen, müssen ihn dann aber in einem anderen Kanton bringen da die Anschaffung solcher Hunde in Zürich selbst verboten sind. Welcher Kanton heute noch freiwillig solche Hunde aus anderen Kantonen aufnimmt ist mir ein Rätsel. Aber na ja

Für Hunde der Liste 1 sind Welpenschule, Junghundekurse und Erziehungskurse pflicht.


So. Liebe Zürcher. Fangt an zu sparen, trainiert auf den Wesenstest hin!! Sollte dieses Gesetz so kommen seit ihr wenigstens etwas vorbereitet.



Hier zum selber nachlesen:
https://www.ewp.zh.ch/vd/appl/awa/vnl/da...2575B600268CC0/$File/Entwurf_neue%20Hundeverordnung_VN.pdf

Zweiter Entwurf:
https://www.ewp.zh.ch/vd/appl/awa/vnl/da...2575B60026970A/$File/Erl%C3%A4uterungen_neue%20HuV_VN.pdf

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English Staffordshire Bullterrier
http://www.youtube.com/watch?v=OnmYWuM6H1U

sandylie Offline




Beiträge: 501

09.06.2009 15:59
#2 RE: Zürich Hundegesetz in der Vernehmlassung Antworten

Na toll, ich werde den WT auf allefälle vorher machen. Den Fragebogen vom Vetamt hab ich schon, der Rest wird diese Woche bestellt

StaffBulli Offline




Beiträge: 233

09.06.2009 16:00
#3 RE: Zürich Hundegesetz in der Vernehmlassung Antworten

Wer den Wesenstest nicht besteht muss einschläfern lassen oder ins TH geben? gehts noch?! Meine fresse... da muss nur ein Hund ankommen der nicht mit allen Hunden verträglich ist und schon hat man den salat...

prisca Offline




Beiträge: 1.087

09.06.2009 16:01
#4 RE: Zürich Hundegesetz in der Vernehmlassung Antworten

Mir wurde mal gesagt dass dieser dann nicht angerechnet wird, bzw dass man den nochmals machen muss. Ob das stimmt weiss ich jedoch nicht!!! Ich würde da mal nach Fragen. Ansonsten machst du den Mist zweimal..

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English Staffordshire Bullterrier
http://www.youtube.com/watch?v=OnmYWuM6H1U

prisca Offline




Beiträge: 1.087

09.06.2009 16:02
#5 RE: Zürich Hundegesetz in der Vernehmlassung Antworten

@StaffBulli
Die genaue Konsequenz wurde im Text elegant weggelassen.

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English Staffordshire Bullterrier
http://www.youtube.com/watch?v=OnmYWuM6H1U

sandylie Offline




Beiträge: 501

09.06.2009 16:13
#6 RE: Zürich Hundegesetz in der Vernehmlassung Antworten

Meine Empfehlung: Unbedingt trainieren vorher. Hatte beim 1. mal auch gedacht, es sei kein Problem, naja haben ihn dann beim 2. mal bestanden. Wenn man das 2. mal geht, dauert der ganze WT 2 Stunden und kostet eine Stange mehr Geld

Biggers Staffies Offline




Beiträge: 1.023

09.06.2009 17:57
#7 RE: Zürich Hundegesetz in der Vernehmlassung Antworten
Danke Prisca...

Hast mir gaaanz viel Arbeit abgenommen...
Für alle die es ausführlich wissen wollen...

http://www.vernehmlassungen.zh.ch/intern...nehm/suche.html
Suchbegriff = „Hundeverordnung“


Liebe Grüsse Sina

Für alles braucht man eine Genehmigung! Nur nicht zum Kinder kriegen und Tiere halten!

lea Offline




Beiträge: 247

09.06.2009 21:29
#8 RE: Zürich Hundegesetz in der Vernehmlassung Antworten
Rasseliste 2 sind American Staffordshire Terrier, Bull Terrier und American Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier (nicht def), American Pit Bull Terrier, Pit Bull Terrier, Bandog und Basicdog.


Bin ich blöd oder was zum teufel ist ein Basicdog? Und American Bull Terrier?
laluna Offline




Beiträge: 673

09.06.2009 21:37
#9 RE: Zürich Hundegesetz in der Vernehmlassung Antworten

basicdogs sind eine eigen kreeirte rasse von uschi grunder amstaff x mali.soviel ich weiss gab es da mal 2 würfe und seither nix mehr.
da findest du mehr über basigdogs http://www.schutzhunde.ch .naja vielleicht sind die herderer,oder wie die heissen auch damit gemeint

hase ( Gast )
Beiträge:

11.06.2009 18:43
#10 RE: Zürich Hundegesetz in der Vernehmlassung Antworten

Boah!!! Das wird ja wenn es durchgeht echt heftig bei euch, alle in der EU gehen wieder runter von Gas, nun legt die Schweiz los.... Hammer!!!!

StaffBullJay Offline



Beiträge: 42

11.06.2009 18:54
#11 RE: Zürich Hundegesetz in der Vernehmlassung Antworten


ja hase das ist echt traurig.... ist halt schon was dran, wenn man im ausland als "langsam" bezeichnet wird... das was die anderen länder gemacht haben und jetz wieder nachlassen, weil sie gemerkt haben, dass es schwachsinn ist, damit fangen "wir" jetzt grademal an....

hase ( Gast )
Beiträge:

11.06.2009 19:15
#12 RE: Zürich Hundegesetz in der Vernehmlassung Antworten

Ich war und bin eigentlich der Meinung das man den Schweizern nix vormachen kann und dass sie sich seit jeher in der Vergangenheit immer gut entschieden haben.
Nur das mit den Hunden schockt mich schon etwas, wie gesagt EU-mäßig ist es eher im Norden bezüglich Hundehaltung wie, was , welche, losgegangen und flaut nun endlich wieder ab, wird gelockert.... und nun wird es bei euch aber auf die Schnelle voll krass! So auf die Art: "weg mit großen Hunden"...

lea Offline




Beiträge: 247

11.06.2009 20:24
#13 RE: Zürich Hundegesetz in der Vernehmlassung Antworten

Ja weg mit den grossen bösen Hunden, Fusshupen für alle!

Ich bin ja mal gespannt wie sich das alles entwickelt..

saga Offline




Beiträge: 891

02.12.2009 13:15
#14 RE: Zürich Hundegesetz in der Vernehmlassung Antworten

Ist jemand informiert, ab wann dieses neue Gesetz definitiv umgesetzt wird?

Birgit Offline



Beiträge: 83

02.12.2009 13:32
#15 RE: Zürich Hundegesetz in der Vernehmlassung Antworten

Mit ziemlicher Sicherheit ab 1.1.2010

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