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Dieses Thema hat 7 Antworten
und wurde 829 mal aufgerufen
 Rechtliches
Ercole_Bigi Offline



Beiträge: 30

13.01.2008 17:20
Neues Hundegesetz im Thurgi Antworten

Hoi zämä

Weiss jemand, wie das neue Hundegesetz konkret im Thurgi umgesetzt wird? Was bedeutet die Bewilligungspflicht genau für uns Hundehalter?

Gruss
Sonja und Hundis

Rahel Offline



Beiträge: 76

13.01.2008 18:11
#2 RE: Neues Hundegesetz im Thurgi Antworten

so wie ich gestern von Thurgauern vernommen habe, weiss eigentlich auch der Kanton nicht wie was wo umgesetzt werden soll...

tina27 Offline



Beiträge: 2

14.01.2008 06:50
#3 RE: Neues Hundegesetz im Thurgi Antworten


Am Besten erkundigst du dich bei Daniel Jung http://www.daniel-jung.ch/. Der kann dir mit Sicherheit weiterhelfen.

Ercole_Bigi Offline



Beiträge: 30

14.01.2008 16:32
#4 RE: Neues Hundegesetz im Thurgi Antworten

Hallo

Danke für die Infos. Die HP von Daniel Jung lese ich fleissig; hab aber noch nichts Detaillierteres entdeckt. Dann bleibt wohl nur abwarten und Tee trinken

tina27 Offline



Beiträge: 2

15.01.2008 17:21
#5 RE: Neues Hundegesetz im Thurgi Antworten

Schreib ihm doch einfach ein Mail. Habe das auch gemacht, weil man ja auch als auswärtige mit den aufgelisteten Hunderassen ohne Haltebewilligung keinen Fuss resp. Pfote auf das Kantonsgebiet setzen kann.

catahoula Offline



Beiträge: 3

18.01.2008 12:37
#6 RE: Neues Hundegesetz im Thurgi Antworten

Hallo
Zum geplanten Gesetz der Thurgauer kann ich nur folgendes sagen. Vor dem Gesetz müssen alle gleich sein.
Die Schweiz hat die Demokratie und die Rechtstaatlichkeit.
Denn wenn es durchgeht, dass ein Staat wegen blossem Gefahrenverdacht (oder "Besorgnispotential) die Grundrechte seiner Bürger einschränkt, dann können wir uns vom Rechtsstaat verabschieden.
Jeder Gefahrenverdacht (Terrorismus? z.B.) wäre ausgenutzt worden, um unsere Bürgerrechte weiter zu beschneiden.
Dann hätten wir alle einen genetischen Fingerabdruck abgeben dürfen - weil - wir KÖNNTEN ja irgendwann mal was anstellen.

Wiederholung:
Unrecht wird nicht dadurch zu Recht, dass man es von einer Verordnung in ein Gesetz gießt.
Wer sich alles auf`s Brot schmieren läßt, was braun ist und sich in einem Glas mit dem Etikett "Nutella" befindet, ist selber schuld.
Legen Sie gegen jeden Verwaltungsakt, gegen jede Genehmigung, gegen jede Gebühr in Zusammenhang mit Rasselisten Widerspruch ein.

Rahel Offline



Beiträge: 76

18.01.2008 18:52
#7 RE: Neues Hundegesetz im Thurgi Antworten
@catahoula
schön wärs... die Rechtstaatlichkeit wird mit Präzendenzfällen Terroristen, Hooligans und Hundehalter per Legalisierung durch Demokratie unterlaufen und die Verfassung in diesem Sinne ausser Kraft gesetzt.

"Legen Sie gegen jeden Verwaltungsakt, gegen jede Genehmigung, gegen jede Gebühr in Zusammenhang mit Rasselisten Widerspruch ein."

Yeaph!

Also verantwortlich für die Bewilligungen ist das Kantonale Veterinäramt. Es gibt eine längere Übergangsfrist, damit diese erstmal alles vorbereiten und organisieren können.
bully Offline



Beiträge: 1

23.01.2008 08:38
#8 RE: Neues Hundegesetz im Thurgi Antworten

Wer hat schon eine Halterbewillgung? Was muss ich tun bezw.der Hund machen um solch eine zu bekommen?Was kostet der ganze Kram ?Ich habe einen Bulltterier stell mich noch vor hier später .Danke für Infos!

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