die strafvermilderung von morris c. finde ich persönlich eine farce und ein schlag ins gesicht für die angehörigen des kleinen buben.
wie schon beim erstinstanzlichen urteil kommt bei mir der verdacht auf dass die richter den grössten teil der schuld bei den hunden sehen. tät mich nicht wundern wenn der morris vor bundesgericht noch freigesprochen und die ganze schuld den hunden zugesprochen würde.
so eine sauerei. in was für einer bananenrepublik leben wir eigentlich?
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man kann auch ohne hund leben, aber es lohnt sich nicht.
@rahel:mich ärgert,dass der morris c. eine strafverminderung gekriegt hat. für mich hat das den nachgeschmack, dass das gericht die schuld somit bei den hunden sieht und nicht beim halter. hätte der morris c. seine hunde sozialisiert und nicht misshandelt, wär dieser vorfall nicht passiert.
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man kann auch ohne hund leben, aber es lohnt sich nicht.
muss dir recht geben, genau das hab ich auch gedacht, als ich die 20minuten gelesen hab. und natürlich ist wieder ein "böser" pitbul abgebildet gewesen. es ist sehr ärgerlich, echt!
die freundin, welche nicht auf die hunde aufgepasst hat, wurde ja schon freigesprochen.
Nun ging es bei der Redukktion des Strafmasses nicht um die fahrlässige Tötung des Jungen sondern um schwere Körperverletzung der Zeugin bzw. einen Genugtuung von CHF 100'000. Die Körperverletzung (Traumatisierung) konnte sie nicht ausreichend nachweisen.
In Antwort auf:Er wies zusätzlich auf das widersprüchliche Aussageverhalten der 27-jährigen Mutter aus Kosovo hin. In einer ersten polizeilichen Einvernahme unmittelbar nach der Tat habe die Geschädigte noch ausgesagt, von den Pitbulls beschnuppert worden zu sein. Vier Monate später, bei der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme, sei plötzlich von fletschenden Zähnen die Rede gewesen.
WEiter hat Morris C. seine Strafe bereits abgesessen. Auch wurde im ersten Urteil nicht angemessen berücksichtigt, dass 2 Hunde sichim Wesenstest nicht aggressiv zeigten. Somit auch nicht auf Menschen abgerichtet waren. Man konnte ihm kein schweres Verschulden - und hier zählt nicht das emotionale sondern die rechtliche Sicht - anlasten.
In Antwort auf:Das Beispiel zeigt, dass auch die Stellung als Geschädigte kein Selbstbedienungsladen ohne Prozessrisiko ist
Die Bemessung der Strafmasse sind an Regeln innerhalb eines gewissen Spielraumes gebunden, dies gibt uns ein gewisses Mass an Sicherheit. Man nennt dies Rechtstaat. Es soll auch vor Willkür schützen. Man kann ihn nicht anders bestrafen als für fahrlässige Tötung. Man kann keinen Vorsatz oder Totschlag oder Mord daraus machen weil es Hunde waren.
(Obwohl man es mit dem WBK-Vorschlag darauf anlegt, wie sollte dies gegenüber den andern Fahrlässigen Tötungsdelikten mit anderer Ursache gerechtfertigt werden? Was wäre mit derer Eltern?)
Es wurde hier übriges ein Kommentar eingefügt. Denke ein Hinweis dass nicht nur Leute mit Minderwertigkeitskomplexe diese Rasse halten wäre nicht schlecht.
der unter eist von mir, ist der annehmlich? ode rhab ich übertrieben? war gestern abend, zu guter zeit, aber der musste noch sein. die mail an die 20minuten bin ich immer noch am verfassen. *schleich*
Gleichgültigkeit von Morris C. - aber eben ich kann dies nur von den Medienberichten stützen. Hast Du irgendwo mal gelesen, dass es irgendwie sich geäussert hat, wie "es tut mir leid" oder "wie konnte dies nur passieren, " "ich mach mir Vorwürfe" oder irgend sowas?