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Dieses Thema hat 5 Antworten
und wurde 725 mal aufgerufen
 Rechtliches
arni ( Gast )
Beiträge:

09.05.2008 11:17
Frage zu Kanton Glarus Antworten

Hallo,
könnt ihr mir bitte sagen, ob im Kanton Glarus Leinenzwang besteht oder auch Maulkorbzwang und was vielleicht sonst noch so zu beachten ist...
Bitte, danke

Bamburi Offline




Beiträge: 434

09.05.2008 11:43
#2 RE: Frage zu Kanton Glarus Antworten

Hi arni

Hier findest du eine Beschreibung der gesetzlichen Bestimmungen rund um die Hundehaltung, nach Kantonen aufgelistet: http://www.tierimrecht.org/de/tierschutz...echt/glarus.php

lg
Maria

_______________________________________________________________________________

http://www.villabunterhund.ch
http://www.ig-molosser.ch

arni ( Gast )
Beiträge:

09.05.2008 12:20
#3 RE: Frage zu Kanton Glarus Antworten

Danke sehr gut!
Bestimmen bei euch die Kantone einzeln wie sie Haltung, Einreise usw. oder gibt es wie hier auch ein Bundesgesetz was in allen Bundesländern gilt wie z.B.: Hunde müssen im Ortsgebiet an der Leine ODER mit Maulkörb geführt werden....

AngieChery ( Gast )
Beiträge:

09.05.2008 12:34
#4 RE: Frage zu Kanton Glarus Antworten

Hm schwer zu erklären. Einfuhr der Hunde ist wohl auf Staats-Ebene geregelt und überall gleich. Dann gibt es noch das Tierschutzgesetz, das auch für die ganze Schweiz gilt. Dann haben aber einzelne Kantone ja strengere Regeln was SoKas betrifft (Genf, Wallis, Zürich, etc.) oder allgemein Hunde (Haftpflichtversicherung). Und dann gibt es aber auch noch die Gemeinde-Ebene, wo eine Gemeinde einzeln entscheiden kann zB ob generelle Leinenpflicht für alle Hunde herrscht.

Ein totales Chaos....

Biggers Staffies Offline




Beiträge: 1.023

09.05.2008 12:39
#5 RE: Frage zu Kanton Glarus Antworten

Ist sogar noch komplizierter...
Jeder Kanton hat ein eigenes Veterinäramt und die haben alle andere Bestimmungen.

Für alles braucht man eine Genehmigung! Nur nicht zum Kinder kriegen und Tiere halten!

Rahel Offline



Beiträge: 76

09.05.2008 17:37
#6 RE: Frage zu Kanton Glarus Antworten

Der Kanton Glarus hat kein kantonales Hundegesetz.

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