Mir war langweilig *g* Hier mal alle Gesetze in den verschiedenen Kantonen. Sieht ja keine Sau mehr durch
Ich habe übrigens heute mit dem Vet Tierarzt vom Kanton Thurgau gesprochen zwecks Militarys. Es wurden alle Hundevereine angeschrieben, organisieren die ein Military können sie eine kurzzeitige Bewilligung kriegen, so dass unsere Hunde weiterhin an solchen Anlässen teilnehmen können..
Ab dem 1.1.09 sind folgende Rassen im Kanton Zürich verboten: American Pitbull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und deren Kreuzungen.
Kann es sein, dass 2009 ein Druckfehler ist?? Als ich mich beim Vet.Amt vor Weihnachten erkundigte, hiess es, erst ab 2010
In Antwort auf:Basel Land/ Stadt: Neu ist in Haushalten, in denen ein potenziell gefährlicher Hund lebt, die Haltung eines zweiten Hundes verboten. Ausnahmen sind unter strengen Voraussetzungen aber möglich. (...)
In Antwort auf:Glarus: Keine Rassen spezifische Gesetze
Wie schön dass GL so konservativ ist =)
In Antwort auf:Wallis: Gefährliche Hunde werden in die Kategorien verbotene, potentiell gefährliche und gefährliche Hunde unterteilt. (...)
WAAAS? Sprich man darf gewisse Rassen gar nicht halten???
Möchte Euch ja nicht die Freude verderben... Aber!!!
Kanton Aargau hat ebenfalls ein neues Gesetz! Es ist zumindest bereits geschrieben und tritt dann wohl auch bald voll umfänglich in Kraft! Sie planen es noch im ersten Halbjahr 2009 umzusetzen.
Betroffen sind Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Rottweiler und andere Molossoide, die ausgewachsen über 25 kg schwer werden (z.B. Bullmastiff, Bordeaux Dogge, American Bulldog).
Muss aber ganz klar sagen, dass ich den Gesetzesentwurf vom Aargau mehr als begrüsse! Auch wenn ich lieber alle Rassen so sehen würde... Aber es ist ein Anfang!
Für alles braucht man eine Genehmigung! Nur nicht zum Kinder kriegen und Tiere halten!
hm... ich hab mal eine generelle frage, die mich schon lange interessiert. kam eben grad durch die militarys drauf.
wie ist das, wenn man mit einem soka in der schweiz umher gondelt? nehmen wir als beispiel grad den kanton glarus, bei dems keine auflagen gibt. wenn dort jetzt jemand wohnt, und z.b. mit dem hund nach z.b. zürich oder basel an einen hundeanlass oder zu besuch fährt, was gild da für den? kommt jetzt z.b. anna zu mir mit pablo, muss sie sich da an die gesetze von BL halten?
Also bei uns in Deutschland weiß keiner Bescheid, wenn ich jetzt Besuch aus nem BL bekomme, wo keine Auflagen sind, weiß das Veterinäramt selber nicht ob MK und Leine oder nicht. Ich würde mich aber in der Öffentlichkeit zur Sicherheit an das jeweils bestehende Gesetz halten, um Ärger zu vermeiden.
Ich hatte ja damals nachgefragt, ob ich als "Gast" in Zürich einem Listenhund auch einen MK anziehen muss, auch wenn ich keinen Wohnsitz in ZH habe und der Hund nie aufgefallen ist. Antwort war: definitiv JA (leider...). Man muss sich auch als Reisender in einem Kanton an die Gesetze halten.
Deshalb ist ja der Kanton TG auch so umstritten, weil man da seinen Listenhund EIGENTLICH nicht mal aus dem Auto aussteigen lassen darf, wenn er mal pinkeln muss, wenn man auf der Durchfahrt ist.
Betr. neuem Gesetz im AG setzt sich die Lexcanis ein:
Ja, auch besucher Hunde müssen sich an die Gesetze halten. In Zürich zB gilt Maulkorbpflicht. In den Kantonen wo diese Rasse verboten werden, dürfen Besuchshunde nur mit Maulkorb und Leine ausgeführt werden. Im Thurgau kannst du dir auch eine begrenzte Bewilligung einholen.
vielen dank für diese aufschlussreiche liste. genau so etwas habe ich gesucht. will nämlich in meiner arbeit die momentane kampfhunde debatte in der schweiz aufzeichnen und dafür brauche ich infos für den stand der dinge und worauf es in zukunft hinaus laufen wird.
ich werde mal noch das web surfen für weitere infos zur kampfhund politik in der schweiz. falls mir jemand noch einen nützlichen link hat, wäre ich sehr dankbar.