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Dieses Thema hat 49 Antworten
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 Rechtliches
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sandylie Offline




Beiträge: 501

02.12.2009 13:32
#16 RE: Zürich Hundegesetz in der Vernehmlassung Antworten

Ab 1.1.2010, jedoch ist der definitive Inhalt noch nicht bekannt.

sandylie Offline




Beiträge: 501

02.12.2009 15:31
#17 RE: Zürich Hundegesetz in der Vernehmlassung Antworten

Habe mich heute auf unserer Gemeinde informiert, betr. der Bewilligung. Da hat man mir mitgeteilt, dass es eigentlich genüge, dass ich den WT absolviert habe und vom Vetamt bestätigt wurde. Somit hat sich das für mich erledigt

Fraser Offline



Beiträge: 236

02.12.2009 21:53
#18 RE: Zürich Hundegesetz in der Vernehmlassung Antworten

Also, seit drei Monaten bin ich mit dem VetAmt in Verhandlung, da ich mein Büro mitten an der Bahnhofstrasse habe. Die Auskunft bis dato vom Zürcher Veterinäramt:

- kein Wesenstest mehr möglich
- Hund darf maximal 30x in Zürich zu Besuch sein
- muss Maulkorb und Leine tragen

sandylie Offline




Beiträge: 501

02.12.2009 22:02
#19 RE: Zürich Hundegesetz in der Vernehmlassung Antworten

Naja, ich nehm mal an, Fraser wird mit Dir in Büro gehen? Da heisst es natürlich ab dem Nächsten Jahr MK und Leinenpflicht. Es kann ja wohl niemand von Dir erwarten, dass Du Dein Hund nach 30 Tagen zu Hause lässt
So wie ich schon gerhört habe, ist WT auch im 2010 möglich, jedoch noch ein bisschen teurer

Fraser Offline



Beiträge: 236

03.12.2009 07:12
#20 RE: Zürich Hundegesetz in der Vernehmlassung Antworten

Ja Fraser ist von Beruf ja Banker.... Nein, es gibt zur Zeit KEINE Möglichkeit den WT zu machen (Aussage Veterinäramt 20.11.2009). Und doch es wird erwartet, dass der Hund NICHT mehr einreist, denn dies würde gemäss VetAmt eine Umgehung des Gesetzes und somit eine Uebervorteilung der Auswärtigen bedeuten und das will das VetAmt verhindern.

sandylie Offline




Beiträge: 501

03.12.2009 08:14
#21 RE: Zürich Hundegesetz in der Vernehmlassung Antworten

Zitat von Fraser
Also, seit drei Monaten bin ich mit dem VetAmt in Verhandlung,


Was heisst für Dich in Verhandlung?? Macht das Vetamt für Auswärtige keine WT's?? Ich weiss zwar, als ich mich August angemeldet habe, haben sie mir auch gesagt, dass z.Z. viele WT's zu bearbeiten wären. Mühsamhm ist halt, dass der WT nur Mittwochvormittag stattfindet.

saga Offline




Beiträge: 891

03.12.2009 12:20
#22 RE: Zürich Hundegesetz in der Vernehmlassung Antworten

Danke für eure Antworten !

Also ich habe eine Antwort-Mail von der "Berichtverfasserin" bekommen, das Gesetz tritt per 1.1.10 in Kraft.

"Bei dieser Gelegenheit möchte ich Sie noch auf folgendes aufmerksam machen: Ziehen Sie vor dem 1. Januar 2010 mit einem der in § 5 HuV genannten Rassetypen in den Kanton Zürich oder erwerben Sie vor diesem Datum eine solche Hunderasse, dann sind Sie verpflichet, für diesen Hund eine Haltebewilligung nach § 30 HuG beim Veterinäramt zu beantragen. Näherer Informationen dazu werden wir in nächster Zeit auf unserer Homepage aufschalten "

Das mit den 3o Tagen habe ich auch so verstanden, es soll ausschliessen, dass der Hund in einem anderen Kanton bei einer anderen Person umgemeldet wird, aber trotzdem in Zürich lebt...
Was momentan mit dem WT läuft weiss ich nicht genau, ich glaube sie schieben es ein wenig auf die lange Bank, bis dieses Jahr um ist und die Halterbewilligung beantragt werden muss.

Fraser Offline



Beiträge: 236

03.12.2009 13:07
#23 RE: Zürich Hundegesetz in der Vernehmlassung Antworten

DAs VetAmt macht gar keine WT's mehr, welche nach 1.1.10 gültig sind. Und die bestehenden verlieren dann ihre Gültigkeit. Also gar keine Hunde mehr ohne Maulkorb............

sandylie Offline




Beiträge: 501

03.12.2009 13:26
#24 RE: Zürich Hundegesetz in der Vernehmlassung Antworten

Die WT's sollen keine Gültigkeit mehr haben?? Machst Du Witze??? Habe mit Molly auf anraten vom Vetamt im September den WT gemacht

sandylie Offline




Beiträge: 501

03.12.2009 13:42
#25 RE: Zürich Hundegesetz in der Vernehmlassung Antworten

@Fraser, nimmt mich ja wunder woher Du diese Info hast: DAs VetAmt macht gar keine WT's mehr, welche nach 1.1.10 gültig sind. Und die bestehenden verlieren dann ihre Gültigkeit. Also gar keine Hunde mehr ohne Maulkorb.....

Habe soeben mit dem Vetamt gesprochen. Diejenigen die den WT bereits gemacht haben, werden angeschrieben wo man danach die Haltebewilligung beantragen kann, da muss man auch kein WT mehr machen.
Alle andern MÜSSEN den WT (der gleiche wie bis anhin) nachholen um Bewilligung zu bekommen, wer ihn nicht besteht, bekommt auflagen.
Das Vetamt ZH hat seit heute eine eigene HP http://www.veta.zh.ch/internet/gd/veta/de/Hunde.html

lea Offline




Beiträge: 247

03.12.2009 17:59
#26 RE: Zürich Hundegesetz in der Vernehmlassung Antworten

Ich bin ein wenig verwirrt! Ich wohne ja gott sei dank nicht mehr in Zürich, arbeite aber da. Nehme auch oft einen mit ins Büro. Was heisst das jetzt für mich mit der 30 Tage Frist? Darf ich meinen Hund nicht zweimal die Woche mit ins Büro nehmen? MK und Leine, damit kann ich leben. Aber was soll diese 30 Tage Besuchszeit?!

Rahel Offline



Beiträge: 76

03.12.2009 19:57
#27 RE: Zürich Hundegesetz in der Vernehmlassung Antworten

Die Voraussetzungen zur Erteilung der Bewilligungspflicht enthalten keinen Wesenstest. Die Verordnung geht weiter als das Gesetz. Dies ist unzulässig. D.h. konkret das Vetamt verlangt etwas, wofür sie eigentlich keine Ermächtigung hat.

StaffBulli Offline




Beiträge: 233

03.12.2009 22:49
#28 RE: Zürich Hundegesetz in der Vernehmlassung Antworten

Andere frage, wer will wissen wie lange dein Hund in Zürich war? Die polizei wird dir sicher nicht täglich nachtrotteln um es zu kontrollieren... einen stempel in den pass wird er ja wohl nicht bekommen ausserdem sind es doch 30 tage am stück oder?

lea Offline




Beiträge: 247

04.12.2009 00:15
#29 RE: Zürich Hundegesetz in der Vernehmlassung Antworten

Ja Fragen über Fragen.. Typisch unseer lieber Staat. Gesetze in die Welt setzen, die schwammig und undurchschaubar und nicht klar definiert sind. Hurrah unser Land geht buchstäblich vor die Hunde.

Fraser Offline



Beiträge: 236

04.12.2009 08:57
#30 RE: Zürich Hundegesetz in der Vernehmlassung Antworten



@sandylie: Du musst unterscheiden zwischen Auswärtigen und im KT ZCH heute wohnhaften Personen mit einem L2 Hund


@ Alle

Also meine Info habe ich von Frau Bressa,VetAmt.

Pro Kalenderjahr 30 TAge maximal Einreise, ob am Stück oder nicht und damit basta. Aufgrund Eurer diversen Posts habe ich heute nochmals das VetAmt angerufen und mit Herr Buholzer gesprochen, er ist für die Auswärtigen Besitzer zuständig: es bleibt dabei. Period!

Herr Buholzer teilte mir ausserdem mit dass es ncith mehr möglich ist, als Auswärtiger den WT zu machen. So ist! Und dabei bleibts. Ferner gilt die Beweispflicht für mich; d.h. in einer Kontrolle muss ich beweisen, dass ich noch nicht mehr als 29 mal in ZCH war.

Danke liebe Zürcher Stimmberechtigte!

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