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Dieses Thema hat 49 Antworten
und wurde 4.553 mal aufgerufen
 Rechtliches
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Birgit Offline



Beiträge: 83

07.12.2009 11:00
#46 RE: Zürich Hundegesetz in der Vernehmlassung Antworten

Nein. Drei Clubs und eine Privatperson (Züchterin im Kanton Zürich) haben Beschwerde Ende Januar 2009 beim BG eingereicht. Bescheid noch ausstehend. Es ging da ja um die Abstimmung vom 30.11.2008 wegen dem Rasseverbot im Kanton Zürich.

Fraser Offline



Beiträge: 236

08.12.2009 07:57
#47 RE: Zürich Hundegesetz in der Vernehmlassung Antworten

Eben Birgit, daher dacht ich, dass dies im Minimun eine aufschiebende Wirkung hätte, da eine Beschwerde vorliegt. Scheint aber so nicht der Fall zu sein. DAs VEtAmt siniert nun über den Fakt Tage. Sind dies expressis verbis Tage, d.h. der 28. usw oder sind es Tage a 24h.

Birgit Offline



Beiträge: 83

08.12.2009 08:43
#48 RE: Zürich Hundegesetz in der Vernehmlassung Antworten

Richtig, unsere Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung, was auch nicht unser Ziel ist. Unser Ziel ist, das Rasseverbot zu kippen. So genau weiss ich das nicht, kann mir aber nicht vorstellen, dass die ne Stundenabrechnung machen.

StaffBulli Offline




Beiträge: 233

10.12.2009 22:42
#49 RE: Zürich Hundegesetz in der Vernehmlassung Antworten

Das Gesuch für die Bewilligung für bestehende Haltungen (siehe Formulare unten) ist von allen Halterinnen und Haltern von Hunden der Rassetypenliste II, bis spätestens 30. März 2010 dem Veterinäramt einzureichen. Wer nach bisherigem Recht über eine Ausnahmebewilligung betreffend Maulkorb- und Leinenpflicht verfügt, kann das kurze Gesuchsformular ausfüllen und hat nur den Haftpflichtnachweis beizubringen. Für die übrigen bestehenden Haltungen mit Hunden der Rassetypenliste II ist das umfassende Gesuchsformular auszufüllen und sämtliche angegebenen Beilagen sind beizubringen. Für diese Hunde besteht nach wie vor die Maulkorb- und Leinenpflicht, solange die Haltebewilligung nicht erteilt ist.

Was heisst das jetzt genau? Wenn ich die Bewilligung habe, kann ich Macho ohne Maulkorb rumtorkeln? Oder ist die Bewilligung mit dem Wesenstest kombiniert (was nirgends steht)

sandylie Offline




Beiträge: 501

10.12.2009 23:08
#50 RE: Zürich Hundegesetz in der Vernehmlassung Antworten

Die Haltebewilligung bedingt einen WT (so wurde ich informiert vom VetAmt)

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