Nein, die Bestrebungen laufen auf eine nationales Gesetz hin. Hundehalter und Züchter sollen in die Pflicht genommen werden. Der Nationalrat ist auf den Entwurf für ein nationales Hundegesetz eingetreten, das ohne Rasseverbote für ein problemloses Zusammenleben von Mensch und Hund sorgen soll.
Erarbeitet wurden Verfassungsgrundlage und Gesetz von der Nationalratskommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) aufgrund eines Vorstosses für ein Pitbull-Verbot. Eine bürgerliche WBK-Minderheit beantragte erfolglos Nichteintreten, weil ein Erlass auf Bundesebene überflüssig sei.
Die Vorlage lehnt sich eng an das Tierschutzgesetz an, so etwa mit der Meldepflicht bei Beissunfällen und mit der Aus- und Weiterbildung der Hundehalter. Dazu kommen eine verschärfte Haftung und eine obligatorische Haftpflichtversicherung. Auf die Auflistung gefährlicher Hunderassen wird nach heftigem Widerstand in der Vernehmlassung verzichtet.
Mit diesen Bestimmungen geht das Gesetz in die Richtung einer verstärkten Verantwortlichkeit der Hundebesitzer. Dies bewog den Bundesrat, seinen anfänglichen Widerstand aufzugeben. Das Gesetz soll insbesondere auch mithelfen, die heute unterschiedlichen kantonalen Regelungen zu vereinheitlichen. Die Kantone können aber strengere Vorschriften erlassen.