Montag, 15 März 2010 19:00
Kein Kantönligeist
Ständerat für einheitliche Hunderegeln
Der Ständerat will die Haltung gefährlicher Hunde landesweit einheitlich regeln: Er möchte nicht, dass die Kantone strengere Bestimmungen erlassen können als der Bund und ist gegen Rasseverbote.
Im Ständerat war der Eingriff des Bundes umstritten. Die Befürworter warnten aber vor einem Flickenteppich mit 26 unterschiedlichen Gesetzen. Wenn am Ende doch in jedem Kanton andere Regeln gälten, brauche das Parlament gar kein nationales Gesetz zu erlassen, gab Theo Maissen (CVP/GR) zu bedenken.
«Hier liegt der Hund begraben», stellte Felix Gutzwiller (FDP/ZH) fest. Und Hansruedi Stadler (CVP/UR) monierte, es gehe doch nicht an, dass ein Hundehalter alle kantonalen Gesetze kennen müsse für den Fall, dass er beim Gassi Gehen zufällig einmal eine Kantonsgrenze überschreite. «Wenn wir keine einheitliche Lösung finden, ist diese Übung für die Katz.»
Kantone mit Bundeslösung einverstanden
Die Gegner monierten, das nun vorliegende Hundegesetz sei lasch, deshalb sollten weiter gehende kantonale Regeln nicht unterbunden werden. Verena Diener (Grünliberale/ZH) wies darauf hin, dass sich in Zürich an der Urne eine klare Mehrheit für ein schärferes Gesetz ausgesprochen habe. Der Rat folgte jedoch mit 23 zu 19 Stimmen seiner Kommission und schloss, im Gegensatz zum Nationalrat, schärfere kantonale Vorschriften aus.
Die vorberatende Kommission des Ständerates hatte eine Umfrage durchgeführt. Diese ergab, dass die Mehrheit der Kantone ein nationales Gesetz befürwortet und bereit wäre, auf strengere kantonale Bestimmungen zu verzichten.
Bewilligung für gefährliche Hundetypen
Der Ständerat änderte die von der Nationalratskommission ausgearbeitete Vorlage auch in anderen Punkten. So sprach er sich gegen ein generelles Verbot aus, Hunde im öffentlichen Raum frei laufen zu lassen.
Im Gegenzug führte der Rat eine Verschärfung ein: Nach seinem Willen soll der Bundesrat für die Haltung «potenziell gefährlicher Hundetypen» eine Haltebewilligung vorschreiben müssen. Eine Minderheit hatte ihm nur die Möglichkeit dazu geben wollen.
Reaktion auf Pitbull-Drama
Das Hundegesetz geht zurück auf eine parlamentarische Initiative, die nach der tödlichen Attacke auf einen sechsjährigen Buben 2005 im zürcherischen Oberglatt ein Pitbull-Verbot gefordert hatte.
Das Gesetz verzichtet nun aber auf das Verbot bestimmter Hunderassen. Rasselisten waren in der Konsultation auf starken Widerstand gestossen, obwohl inzwischen viele Kantone solche Kataloge kennen.
Pitbulls als 40-Tönner
This Jenny (SVP/GL) - nach eigenen Angaben leidenschaftlicher Hündeler und Schäferhundbesitzer - gab zu bedenken, bestimmte Rassen könnten nun einmal grösseren Schaden anrichten als andere, und für solche Rassen sollten andere Regeln gelten. Für 40-Tönner gälten im Verkehr ja auch andere Regeln als für Personenwagen.
Doch die Mehrheit im Ständerat betonte, dass die Haltung wichtiger sei als die Rasse. «Dem Hunde, wenn er gut gezogen, wird selbst ein weiser Mann gewogen», sagte Maissen, aus Goethes «Faust» zitierend.
Von Hundekurs bis Tötung
Das Gesetz nimmt vorab Besitzer und Züchter in die Pflicht. Hunde sind so zu halten, dass sie weder Menschen noch Tiere gefährden. Sie dürfen nicht auf Aggressivität gezüchtet werden. An sensiblen Orten wie in Schulanlagen, in öffentlichen Gebäuden und an verkehrsreichen Strassen besteht Leinenpflicht.
Werden Menschen oder Tiere erheblich verletzt oder wirkt ein Hund übermässig aggressiv, muss dies gemeldet werden. Die Behörden ordnen dann Massnahmen an, die vom Hundekurs über ein Haltungsverbot bis zur Tötung des Tieres reichen können. Der Ständerat nahm die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 21 zu 12 Stimmen bei 6 Enthaltungen an. Sie geht zurück an den Nationalrat.